EnEV 2013 - sie kommt! Wichtige Änderungen....  (10.06.2013)

EnEG 2013: Der Bundestag hat in der Plenarsitzung vom 15. Mai 2013 das Vierte Änderungsgesetz zum Energieeinsparungsgesetz beschlossen. Ab dem Jahr 2021 dürfen in Deutschland nur noch Gebäude nach "Niedrigstenergiestandard" erreichtet werden. Diese Vorschrift ist Teil der Änderungen an der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Energieeinsparungsgesetzes, die das Bundeskabinett am 7.2.2013 beschlossen hat. Die EnEV 2014 kommt!

Für Behördengebäude gilt die Pflicht schon ab 2019. Zwischen 2014 und 2016 werden zudem die Vorschriften zum Heizenergiebedarf schrittweise verschärft. Jährlich soll der Primärenergiebedarf um 12,5 Prozent sinken, zunächst auf etwa 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, ab 2016 sind nur noch 50 Kilowattstunden zulässig.

Um die Neuregelungen wurde lange zwischen Gesetzgeber und Interessenverbänden gerungen. Der Bundesrat muss ihnen nicht zustimmen. Für den Gebäudebestand wurden die Vorschriften, also beispielsweise die geforderte Wärmedämmung, allerdings nicht verschärft. Eine weitere Änderung betrifft Immobilienanzeigen: Bei ihnen solle künftig die Angabe von "energetischen Kennwerten" Pflicht werden, damit Kauf- oder Mietinteressenten zumindest eine Ahnung von den zu erwartenden Heizkosten bekommen können. Die Einhaltung der neuen Vorschriften soll mit Stichproben kontrolliert werden.
Näheres zum Gesetz hier.

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