Wärmebrücken müssen vom Planer berechnet werden - der Bauherr spart Kosten!  (06.11.2012)

Wärmebrücken erzeugen neben niedriger Oberflächentemperaturen (Gefahr von Schimmelbildung) auch erhöhte Energieverluste die durch ein Mehr an Heizen ausgeglichen werden müssen.


Wärmebrücken müssen lt. EnEV in der Energiebilanz berücksichtigt werden. Dies kann auf drei Arten geschehen:


1.    Durch pauschale Erhöhung der U-Werte um den Faktor 0,10 W/m2K für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche!

2.    Sofern sie nach den Planungsbeispiele nach DIN 4108 Teil 2 als “gleichwertig“ eingestuft werden können, durch Erhöhung der U-Werte um den Faktor 0,05 W/m2K für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche!

3.    Oder durch einen genauen Nachweis der Wärmebrücken nach DIN EN ISO 10211:2007


Was bedeutet dies nun konkret?

im 1. Fall: Kümmert sich der Planer nicht um die Wärmebrücken, so dass die gesamte Hülle einen um 0,10 W/m2K schlechteren U-Wert erhält:

Würde zum Beispiel ein Effizienzhaus mit einem U-Wert von 0,20 W/m2K gebaut, so würden die Werte auf 0,30 W/m2K verschlechtert! Eine Verschlechterung um Faktor 50%!

Würde zum Beispiel ein Passivhaus mit einem U-Wert von 0,10 W/m2K gebaut, so würden die Werte auf 0,20 W/m2K verschlechtert! Eine Verschlechterung um Faktor 100%!

Resultat: der gewünschte Effizienzstandard wird nicht erfüllt, der KfW-Kredit mit dem Tilgungszuschuss (der kann pro Wohneinheit bis zu 5.000 € betragen!) nicht möglich.

Bei beiden Versionen müsste mit theoretisch 20 cm mehr gedämmt werden und zusätzlich eine super 3-fach-Verglasung eingebaut werden!


Im 2. Fall werden „gleichwertige“ Details aus der Norm herangezogen. Dann würden die U-Werte vom Fall 1 von 0,20 um („nur“) 0,05 auf 0,25 W/m2K erhöht werden. Immerhin noch eine Verschlechterung um 25%. Beim Passivhaus wären dies 0,10 + 0,05 = 0,15 W/m2K somit eine Verschlechterung von immerhin noch 50%!


Im 3. Fall werden die Wärmebrücken – natürlich alle! – rechnerisch nachgewiesen. Es werde die Aussenecken, Sockel, Deckenstirnseiten und Anschlüsse an der Traufe, First und Ortgang usw. berechnet, denn jedes Bauvorhaben hat einige spezielle Details.

Im Schnitt sind dies bei einem Einfamilienwohnhaus etwa 15 - 20, bei einem Mehrfamilienwohnhaus ggf. bis zu 30 oder mehr Wärmebrücken die in der Summe meist nur einen Zuschlag von 0,02 W/m2K bedeuten. Natürlich müssen schon vorhandene Berechnungen (z. Bsp. Fensteranschlüsse unten, seitlich und oben mit oder ohne Sonnenschutz sofern gleicher Fenstertyp, Anschluss, Laibung...) nicht nochmals berechnet werden.

Schafft der Planer den Wärmebrückenzuschlag aufgrund guter Details auf 0,00 W/m2K - quasi "Wärmebrückenfrei" - zu reduzieren, so bedeutet dies:

•    keinen finanziellen Mehraufwand für (unnötige) Dämmung

•    keine Verbesserung der Fenster

•    mehr Wohnfläche bzw. weniger bebaute Fläche

•    weniger Primärenergiebedarf und damit

•    bessere Chancen den Effizienzstandard zu verbessern und somit

•    einen besseren Kredit zu erhalten und

•    einen höheren Tilgungszuschuss zu erhalten.


Somit kann „wärmebrückenfreies Bauen“ zu erheblichen Kosteneinsparungen führen und die Kredite und Tilgungszuschüsse sind kein Problem.

Dieser Mehraufwand beim Planer rechnet sich somit mehrfach!


Wir als „Zertifizierte Passivhausplaner, DENA-Effizienz-Experten und unsere Mitarbeiterin Daniela Wehr als „DEKRA-zertifizierte Wärmebrücken-Expertin“ berechnen seit Jahren die 3. Version und schonen somit den Geldbeutel des Bauherrn entscheidend.


Hier ein Beispiel anhand unseres Projektes der Baugemeinschaft „Licht + Luft“ in Tübingen:

Unser vom PHI und der DENA zertifiziertes Passivhaus für 9 Familien, das durch PV zum „Plus-Energiehaus“ wird, bekam nachträglich im Kellergeschoss (nur temperiert und ausserhalb der Passivhaushülle) einen Zugang einer anderen Baugruppe zur TG.

Unklar ist nun, ob wir nun die früher geplante Perimeterdämmung (also senkrecht an der Wand) auf dem sogenannten „Rüssel“ nur 0,5 oder 1 m breit oder auf die gesamte Breite von 1,8 m und in welcher Stärke aufbringen müssen um einen möglichst „wärmebrückenfreien Anschluss“ zu erhalten und somit keine bauphysikalischen Probleme zu bekommen. Ebenfalls wurde untersucht ob es Sinn machen würde den Gang zusätzlich von unten zu Dämmen.

Eine "Bauch-Entscheidung" kann u. U. viel Geld kosten und die nötigen Nachweise für die Zertifizierungen wären fehlerhaft.


Resultat der Berechnungen:

Bei einer 1 m breiten und 12 cm hohen Dämmung (mehr ist aufgrund des Aufbaus übe der TG bzw. dem "Rüssel" nicht möglich) erhalten wir einen Psi-Wert von +0,035 W/m2K, der sich bei einer Volldämmung bei 1,80 m Breite auf nur +0,033 W/m2K verbessert.

Die unterseitige Dämmung mit 8 cm bewirkt sogar eine Verschlechterung auf + 0,042 W/m2K da die Dämmung die geringe Wärme von unten her blockiert.

Dieser Bereich ist ein kleiner Schwachpunkt und eine Wärmebrücke, die aufgrund des geringen Aufbaues im Freibereich leider nicht durch eine dickere oder bessere Dämmung verbessert werden kann.

Durch diese Wärmebrückenberechnungen - anstatt der "Bauch-Entscheidung" - wird dem Bauherr 16 m2 Perimeterdämmung zu ca. 700 € auf dem Rüssel sowie ca. 500 € auf der Unterseite erspart.

Aufwand zu Ersparnis: ca. Faktor 4 bzw. 6 falls beiden Dämmungen gemacht würden!


Anmerkung 1:

je kleiner der Psi-Wert, desto besser! An den Gebäudeecken werden sogar negative Wärmebrücken aufgrund des bei der Berechnung verwendeten Ausnemassbezuges (Ecken werden im Prinzip doppelt berechnet!) möglich!

Anmerkung 2:

diese Berechnungen bieten wir auch als Dienstleistung für Kollegen an!

Anmerkung 3:

diese Berechnungen sind Eigentum von WAMSLER ARCHITEKTEN und dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung weiter verwendet werden!