MaStR : Registrierungspflicht für PV-Anlagenbetreiber  (06.06.2019)

Und wieder mal wird registriert, gelistet, ausgewertet und womöglich ausspioniert?

Das "MaStR" verlangt eine erneute Registrierung vom PV-Anlagenbetreiber. Sie wurde am 31.1.2019 gestartet und ALLE Akteure am Strommarkt müssen Bestandsanlagen innerhalb von 2 Jahren registrieren.

Neuanlagen müssen dies innerhalb von 1 Monat machen.

Achtung: versäumte oder verspätete Anmeldung führt zu Vergütungsverlusten (s. §52 Abs. 1 EEG 2017).

Anbei die als PDF zusammengefasste Info aus der Solarbrief 1/2019 des SFV (Solarenergie Fördervereins) der im übrigen neue Mitglieder aufnimmt!).

Hier geht´s zur Anmeldung.

Dazu ergänzend evtl. wichtig für später:

  • Die aktuelle Diskussion wie nach den 20 Jahren Einspeisevergütung weiter Strom geerntet und (wo?) eingespeist oder verkauft werden kann...
  • Und über die Smart-Meter-Diskussion...